Tixotropiertes Feinschichtharz, welches mit 5 – 20 % PE- Farbpasten deckend eingefärbt wird und als erste Schicht bei einem Laminataufbau in einer Form verwendet wird. Die Oberfläche ist nach dem Aushärten leicht klebrig damit eine Verbindung mit dem nachfolgenden Mattenaufbau gegeben ist. Mit 1 kg max. 2,5 m² streichen, rollen oder spritzen. Die damit erzielte Oberfläche ist witterungs-, wasser- und zum Teil chemikalienbeständig. Verwendung im Boots-, Fahrzeug-, Sanitär- und Schwimmbeckenbau. Gelzeit bei 22° C + 2% Mäk- Härter ca 12 min. Es ist jedoch auf eine ausreichende Aushärtung zu achten, bevor mit Polyester weitergearbeitet wird.


Dieser hochqualitativer Gelcoat, der auf Isophthal/ Neopenthylglycol- Polyesterharz basiert ist leicht zu verarbeiten. Es ist besonders für Produkte geeignet, die Wasser und weniger aggressiven Chemikalien ausgesetzt sind, etwa Sanitärartikel, Boote Autokarosserien, Fassadenelemente etc. Prodokte die in Übereinstimmung mit ANSI Z 134.1-1974 mit diesem Gelcoat gefertigt wurden, erfüllen die Qualitätsanforderungen von “ American Standart for Plastik Bathtub Units”, und ist von “Det norske Veritas” und von Lloyds Schiffsregister für die Bootsherstellung zugelassen. 
  
Technische Info
Empfohlene Peroxyddosierung
Empfohlene Filmdicke
Viskosität
Dichte
Flammpunkt
Gelzeit
1,3 – 2.0 %
0,55 – 0,85 mm ( nasser Film)
14 000 – 20 000 mPas ASTM D 2196-86
1,1 – 1,3 g/cm³ ISO 2811-1974
26 ° C ASTM D 3278-95
10-14 min. JP G020 
   
Mechanische/Physikalische Daten für den Basispolyester im ausgehärteten Zustand:
Zugfestigkeit
E-Modul (Zugversuch)
Bruchdehnung
Wärmeformbeständigkeit
Härte, Barcol
Wasserabsorption
min. 65 N/mm² ISO 527-1/2-1993
min. 3000 N/mm² ISO 527-1/2-1993
min. 3,00% ISO 527-1/2-1993
min. 90° C ISO 75-1/2-1993
min. 40 934-1 ASTM D 2583-87
max. 65 mg/Probe “Det norske Veritas” 1981
   

Die in unseren Merkblätter gemachten Angaben und Hinweise beruhen auf den Ergebnissen unserer Versuche. Sie sind nach unseren besten Wissen zusammengestellt, doch kann bei der Vielfalt der Verwendungen eine Gewähr auch in patentrechtlicher Hinsicht nicht übernommen werden.